Rechtsmittel

Rechtsmittel
förmliche, gesetzlich zugelassene  Rechtsbehelfe mit dem Ziel der Überprüfung der Entscheidung durch eine höhere Instanz.
I. Zivilrecht:Ein Rechtsbehelf, durch dessen Einlegung die benachteiligte Partei eine ihr ungünstige, noch nicht rechtskräftige Entscheidung zur Nachprüfung durch ein übergeordnetes Gericht stellt.
- R. sind: (1)  Berufung, (2)  Revision und (3)  sofortige Beschwerde. Die R. i.e.S. sind gekennzeichnet durch den Suspensiveffekt (Hemmung des Eintritts der Rechtskraft) und den Devolutiveffekt (nur das übergeordnete Gericht kann entscheiden).
- Keine R. i.e.S. sind: (1) Einfache  Beschwerde, (2)  Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid, (3) Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ( Mahnverfahren), (4)  Erinnerung, (5)  Gehörsrüge nach § 321a ZPO. – Die Einlegung des R. muss in bestimmter Form innerhalb bestimmter Frist erfolgen: Anfechtbar ist i.d.R. nur eine Entscheidung, die dem Einleger gegen seinen  Antrag etwas versagt.
II. Strafrecht:Die eigentlichen R.  Berufung und  Revision führen zur Nachprüfung eines Urteils durch ein übergeordnetes Gericht (§§ 296 ff. StPO).
III. Arbeitsrecht: Arbeitsgerichtsbarkeit,  Berufung,  Revision.
IV. Öffentliches Recht: Verwaltungsgerichtsbarkeit.
V. Steuerrecht:1. Gegen Verfügungen der Finanzbehörden grundsätzlich der Rechtsbehelf des  Einspruchs (Vorverfahren).
- Vgl. auch  Finanzgerichtsbarkeit.
- 2. Gegen die Rechtsbehelfsentscheidungen (oder, soweit gesetzlich ein Vorverfahren nicht vorgeschrieben ist, unmittelbar) Klage im Finanzrechtsweg vor den Gerichten der  Finanzgerichtsbarkeit.
VI. Kartellrecht:§§ 63 und 74 GWB.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Rechtsmittel — (Remedium juris), 1) im Allgemeinen jedes Mittel, welches zur Wahrung eines zuständigen Rechtes dient. In diesem Sinne umfaßt es nicht blos die Mittel zur gerichtlichen Geltendmachung der Rechte, wie Klagen, Einreden etc., sondern auch Cautionen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — (Remedium juris) heißen im allgemeinen alle Mittel zur Wahrung oder Geltendmachung von Rechten, wie Klagen, Beschwerden, Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand etc.; im engern und eigentlichen Sinn aber die Mittel, um eine richterliche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, jedes gesetzlich zulässige Verfahren zur Verfolgung und Verteidigung von Rechten; insbes. solches, wodurch die nochmalige Prüfung einer Sache veranlaßt wird, wie Berufung, Beschwerde und Revision …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Rechtsmittel, zum Schutze gegen unrichtige Verfügungen oder Urtheile des Richters entweder beim nämlichen Gerichtshof (Revision, Restitution) od. bei Oberbehörden (Beschwerde, Berufung, Recurs, Cassation, Appellation) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsmittel — Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel sind eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsmittel — Rechtsbehelf; Abhilfe * * * Rẹchts|mit|tel 〈n. 13〉 aufgrund der Rechtsordnung verfügbares Mittel, z. B. offizielle Beschwerde, Anfechtung eines Urteils ● (ein) Rechtsmittel einlegen * * * Rẹchts|mit|tel, das (Rechtsspr.): rechtliches Mittel,… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsmittel — das Rechtsmittel, (Aufbaustufe) Mittel zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung Beispiele: Er hat Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme eingelegt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist das ordentliche Rechtsmittel der Berufung… …   Extremes Deutsch

  • Rechtsmittel — Rẹchts·mit·tel das; Jur, meist Pl; ein rechtliches Mittel, mit dem jemand erreichen will, dass ein Urteil noch einmal überprüft wird, damit eine andere Entscheidung getroffen wird <Rechtsmittel einlegen>: Berufung und Revision sind… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsmittel der Revision — Rechtsmittel der Revision …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtsmittel, das — Das Rêchtsmittel, des s, plur. ut nom. sing. ein in den Rechten oder Gesetzen gegründetes Mittel. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein in den Gesetzen verordnetes Mittel, eine Rechtssache zu erlangen, dergleichen z.B. die Appellation ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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